Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 14 U 190/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 26.06.2014 - S 8 U 137/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 14 U 190/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 14 U 190/14
Die Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der mittlerweile behandelten Akuterkrankung und der später festgestellten Immunschwäche erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der sogenannten haftungsausfüllenden Kausalität (vgl. Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - Rn. 13, zitiert nach juris).Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - Rn. 13 des juris-Umdrucks, BSG vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris ).
Für die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs genügt der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R Rn. 12, zitiert nach juris ).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 14 U 190/14
Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - Rn. 13 des juris-Umdrucks, BSG vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - Rn. 16, jeweils zitiert nach juris ).Bei der Abwägung kann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R -, Rn. 15, zitiert nach juris), die sich zwar auf die Folgen eines Arbeitsunfalls bezieht, aber auch entsprechend auf BK-Folgen anwendbar ist, der Schwere der Infektionskrankheit Bedeutung zukommen.
- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R
Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 14 U 190/14
Denn auch über die Gewährung von Sozialleistungen ist vor Klageerhebung in einem Verwaltungsverfahren zu befinden, das mit einem Verwaltungsakt abschließt (vgl. BSG vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R -, Rn. 11 des juris-Umdrucks m. w. N.).